Druckversion
Freitag, 03. September 2010
Freitag, 03. September 2010
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um am Kolleg aufgenommen zu werden?
Für den Besuch der Einführungsphase
- Sie sind mindestens 19 Jahre alt.
- Sie haben eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder können eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes nachweisen (zu der auch die Führung eines Familienhaushalts zählt).
Eine durch Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit
kann auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Auch Zeiten des Wehrdienstes, des Ersatzdienstes, des Entwicklungsdienstes sowie ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr werden angerechnet.
- Sie haben den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder haben einen Vorkurs
bei uns erfolgreich abgeschlossen.
- Sie beherrschen die deutsche Sprache.
Für den Beginn Ihrer Ausbildung im ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase
- Sie haben die Fachhochschulreife oder die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des Fachgymnasiums erworben und sind nicht verpflichtet, am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilzunehmen.
- Die Verpflichtung in einer zweiten Fremdsprache (z. B. in Französisch, Spanisch, Latein) haben Sie erfüllt, wenn Sie Kenntnisse nachweisen, die mindestens dem Anforderungsniveau eines vierjährigen aufsteigenden Unterrichts entsprechen und wenn die Leistungen am Ende des Schuljahres mit mindestens "ausreichend" beurteilt worden sind.
Letzte Aktualisierung:
03.09.2010, 13.08 Uhr
Alle aktuellen Änderungen im Stundenplan finden Sie hier:
Änderungen ansehen