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Mittwoch, 10. Mrz 2010
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Mittwoch, 10. Mrz 2010
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Dauer der Ausbildungsförderung bei Beendigung der Ausbildung (Fachhochschulreife, Abitur)

Die finanzielle Ausbildungsförderung wird bis zum Ende der Ausbildung gewährt.

In § 15 b (3) des BaföG ist festgelegt:
„Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnitts. Abweichend von Satz 1 ist, sofern ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis erteilt wird, das Datum dieses Zeugnisses maßgebend; (...)“

Als Datum wird in das Abiturzeugnis das Datum der dritten Konferenz der Prüfungskommission eingetragen, d.h. für den diesjährigen Abiturjahrgang der 25.06.07 oder 26.06.07.

Sie können also davon ausgehen, dass Sie für den Monat Juni 2007 noch Ausbildungsförderung nach BaföG erhalten.

Stundenplanänderungen

Stundenplanänderungen

Letzte Aktualisierung:
09.03.2010, 13.48 Uhr

Alle aktuellen Änderungen im Stundenplan finden Sie hier:

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Termine

Aktuelle Termine

09.03.2010, 15:45 - 17:30 h
Schulleitungssitzung
10.03.2010, 15:00 - 17:00 h
Dienstbesprechung (Aula)
08.03.2010, 12:10 - 13:40 h
Informationsveranstaltung für Schüler der Einführungsphase über die Qualifikationsphase (Aula)
11.03. - 12.03.2010
Fahrt aller Klassen der Einführungsphase nach Mardorf/Steihuder Meer
Wahl des Schwerpunktes und der Fächer in der Qualifikationsphase 2010/11
01.03. - 12.03.2010
Fachkonferenzen (nach gesondertem Plan)