Dauer der Ausbildungsförderung bei Beendigung der Ausbildung (Fachhochschulreife, Abitur)
Die finanzielle Ausbildungsförderung wird bis zum Ende der Ausbildung gewährt.
In § 15 b (3) des BaföG ist festgelegt:
„Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnitts. Abweichend von Satz 1 ist, sofern ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis erteilt wird, das Datum dieses Zeugnisses maßgebend; (...)“
Als Datum wird in das Abiturzeugnis das Datum der dritten Konferenz der Prüfungskommission eingetragen, d.h. für den diesjährigen Abiturjahrgang der 25.06.07 oder 26.06.07.
Sie können also davon ausgehen, dass Sie für den Monat Juni 2007 noch Ausbildungsförderung nach BaföG erhalten.


