Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 1. April 2011 können bedürftige Personen Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets?
Leistungen aus dem Bildungspaket können Personen beantragen, die zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Leistungen beziehen:
· ALG II (Hartz IV)
· Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Generell werden Leistungen nur dann gewährt, wenn die Person, für die eine Leistung beantragt wird:
· noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besucht
- und keine Ausbildungsvergütung erhält.
Empfänger von BAföG-Förderungen haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.
Bei Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit gilt die oben genannte Altersgrenze nicht, hier besteht ein Anspruch nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Wo ist der Abtrag zu stellen?
Grundsätzlich gilt, dass an den Stellen die Leistungen aus dem Bildungspaket zu beantragen sind, von denen man bereits Leistungen bezieht. Daher sollten Leistungen aus dem Bildungspaket folgendermaßen beantragt werden:
- Hartz IV Bezieher: beim Jobcenter
- Wohngeld Bezieher: bei der zuständigen Wohngeldstelle
- Sozialhilfe und Sozialgeld Empfänger: beim Sozialamt
- Kinderzuschlag Empfänger: bei der Familienkasse
In welcher Form und in welchem Umfang Sie Leistungen erhalten können, ist von Förderung zu Förderung unterschiedlich. Die Leistungen – bis auf die Zuschüsse zum persönlichen Schulbedarf und zur Schülerbeförderung – rechnet die Region Hannover direkt mit den Anbietern ab
Welche Leistungen können Sie erhalten?
Schul-
und Klassenfahrten
Für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die Kosten für
eintägige Ausflüge und für mehrtägige Fahrten übernommen. Der Beitrag hierfür
wird direkt an die Schule oder die Lehrkraft überwiesen. Taschengeld ist davon
ausgenommen.
Was Sie dafür tun müssen: Vor der Fahrt oder dem Ausflug einen
Antrag mit einem Nachweis für die entstehenden Kosten bei der für Sie
zuständigen Stelle stellen.
Persönlicher Schulbedarf
Für Leistungsberechtigte wird ab dem 1. August 2011 ein pauschaler Zuschuss
für notwendige Unterrichtsmaterialien gezahlt – wie Taschenrechner, Schultasche.
Dafür erhalten Sie jeweils zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zu Beginn des 2.
Schulhalbjahres 30 Euro.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag müssen Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen. Allen anderen Berechtigten wird die Leistung automatisch überwiesen. Für alle Schüler ab Klasse 9 ist ein Nachweis über den Schulbesuch beizufügen.
Schülerbeförderung
Liegt die nächstgelegene Schule mehr als zwei Kilometer von der Wohnung
entfernt, können Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren zu den Kosten für den
Schulweg einen Zuschuss bekommen. Allerdings nur dann, wenn die Fahrkarte nicht
bereits von einer anderen Stelle bezahlt wird.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit Nachweis über die tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule stellen – zum Beispiel mit einer entsprechenden Fahrkarte des Großraum-Verkehr Hannover (GVH).
Lernförderung
Ist die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet, können Sie
Lernförderung beantragen, zum Beispiel in Form von Nachhilfestunden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrkraft oder die Schule bestätigt, dass Sie
die Lernförderung brauchen und damit auch kurzfristig die Schulleistung
verbessert werden kann.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit der Empfehlung der Schule für eine Lernförderung stellen. Für die Empfehlung gibt es ein eigenes Formular.
Weitere Informationen und die entsprechenden Anträge


