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Freitag, 10. September 2010
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Freitag, 10. September 2010
StartseiteÜber das Hannover-KollegSchulvorstand

Schulvorstand

Auf der Gesamtkonferenz am 30. September wurde der neue Schulvorstand gewählt:
Kollegium Schüler
Frau Meinecke Frau Boldys, 12. Jg.
Frau Posselt Herr Orlamünde, E3
Herr Rottmann Frau Schmitz, 12. Jg.
Frau Schweisfurth Herr Eisen (Vertr.), E3
Frau Dr. Wussow-Klingebiel
Herr Bartels (Vertr.)
Frau Rohde (Vertr.)

Geschäftsordnung Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulvorstand

Aufgaben des Schulvorstands

§ 38 a Niedersächsisches Schulgesetz

Aufgaben des Schulvorstandes
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten
Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,

2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des
Schulleiters,

3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 12 Abs. 3 Satz 3
und § 23),

4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),

5. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),

6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters
(§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3
Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),

7. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der
Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung
der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),

8. die Ausgestaltung der Stundentafel,

9. Schulpartnerschaften,

10. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),

11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie

12. Grundsätze für
a. die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
b. die Durchführung von Projektwochen,
c. die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d. die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die
Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Abendgymnasium HannoverAbendgymnasium Hannover


Das Abendgymnasium wendet sich an Erwerbstätige, die berufsbegleitend einen höheren Schulabschluss und die Erweiterung ihrer Allgemeinbildung anstreben. 

www.abendgymnasium-hannover.de

Termine

Aktuelle Termine

Montag, 13.09. - Dienstag, 14.09.10, 8:30 - 14:00h
Projekttage in der Einführungsphase
Dienstag, 14.09.10
Informationstage der hannoverschen Hochschulen, Informationsmöglichkeit für Schüler der 13. Jahrgangsstufe
Donnerstag, 16.09.10, 15:30h
Sitzung der Steuergruppe (Raum 13)
Montag, 20.09.10, 15:45 h
Sitzung der Arbeitsgruppe Methodentraining
Mittwoch, 29.09.10
1. Gesamtkonferenz (Aula)