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Dienstag, 07. Februar 2012
Dienstag, 07. Februar 2012
Fremdsprachenverpflichtungen
Ihre sprachlichen Voraussetzungen:
- Sie haben Kenntnisse in einer ersten Fremdsprache (i.a. Englisch), die mindestens dem Hauptschulabschluss entsprechen
- und Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache aus einem erfolgreich aufsteigenden Unterricht im 7. bis 10. Schuljahrgang und haben diese Fremdsprache mit mindestens "ausreichend" abgeschlossen,
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- Sie haben keine Kenntnisse in einer ersten Fremdsprache, die einem Hauptschulabschluss entsprechen
- und haben auch eine zweite Fremdsprache weniger als vier Jahre in der Schule gelernt,
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| dann.. |
dann... |
...müssen Sie in der Einführungsphase (11. Jahrgangsstufe) Englisch und als zweite Fremdsprache Französisch oder Latein belegen. In der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) können Sie (unter bestimmten Bedingungen) eine der beiden Sprachen abwählen oder auch beide Sprachen (im sprachlichen Schwerpunkt der Qualifikationsphase) bis zum Abitur belegen. |
...müssen Sie am Unterricht in Englisch im Vorkurs, in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase durchgehend teilnehmen und dürfen keinen Kurs mit 0 Punkten abschließen und in der zweiten Fremdsprache (Französisch oder Latein) in der Einführungsphase (mit 6 Wochenstunden) belegen und müssen mindestens ausreichende Leistungen erreichen. |
Näheres zur
FremdsprachenwahlWollen mehr über die
Abiturbedingungen wissen?

Das Abendgymnasium wendet sich an Erwerbstätige, die berufsbegleitend einen höheren Schulabschluss und die Erweiterung ihrer Allgemeinbildung anstreben.
www.abendgymnasium-hannover.de
Mittwoch, 08.02.2012, 15.00 h
Konferenz zu Jahrgangsstufe 12
Mittwoch, 15.02.2012, 13 h
Tagung des Rings der niedersächsischen Kollegs, R. 0.06b
Donnerstag, 23.02.2012, 18h
Informationsveranstaltung für Teilnehmer der Nichtschülerreifeprüfungen über den Prüfungsablauf
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